Sprache ist Teil unserer persönlichen Identität. Die vielen Sprachen, die von 500 Millionen den Bürgern der Europäischen Union gesprochen werden sind in einem großen Mosaik über Europa verteilt. Die Europäische Union erkennt das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit an und fördert gleichzeitig-parallel zu ihren Bemühungen um eine stärkere Integration ihrer Mitgliedstaaten — das Recht der Bürger, in ihrer Muttersprache zu sprechen und zu schreiben. Diese beiden komplementaeren Ziele sind der greifbare Ausdruck des Leitspruchs der Union „In Vielfalt geeint».
Und die EU geht noch weiter, sie ermutigt ihre Bürger zum Sprachenlernen. Die Beherrschung einer — oder auch mehrerer — Fremdsprachen ermöglicht es, in ein anderes land zu ziehen und dort Arbeit zu finden. Diese Mobilität auf dem Arbeitsmarkt sorgt für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und kurbelt das Wachstum an. Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen außerdem interkulturelle Kommunikation, Verständnis anderer Kulturen und direkte Kontakte zwischen einzelnen Bürgern in einer immer größer und vielfältiger werdenden Union.
Die Europäische Union verfügt über 23 Amtssprachen. Wenn ein neues Land der EU beitritt, wird seine Landessprache in der Regel zu einer EU-Amtssprache. Die Entscheidung hierüber fällt im Ministerrat der EU. Das bedeutet, dass sich jeder EU-Bürger in seiner Landessprache an eine EU-Behörde wenden kann, so, als hätte er mit einer Behörde im eigenen Land zu tun.
Aus dem gleichen Grund werden sämtliche Rechtsvorschriften, die die EU verabschiedet, die alle Amtssprachen übersetzt, so dass jeder interessierende Bürger in der EU unmittelbar verstehen kann, worum es in der neuen Rechtsvorschrift geht und was sie für ihn bedeutet.
Auf diese Weise gewährleistet die EU, dass keine Diskriminierung entsteht zwischen Bürgern, deren Sprache von vielen Menschen gesprochen wird, und anderen, die weniger verbreitete Sprachen sprechen. Im Europäischen Parlament z. B. haben die Parlamentsmitglieder das Recht sich in der Sprache der Bürger, die sie vertreten, an das Plenum zu wenden. So haben slowenische Parlamentsmitglieder dasselbe Recht wie deutsche Parlamentarier, in der Sprache der Menschen zu sprechen, die sie gewählt
Übersetzen und Dolmetschen sind demnach wichtige Aufgaben in der Europäischen Union. Durch den Beitritt von 12 neuen Mitgliedsländern in den Jahren 2004 und 2007 hat sich die Zahl der Amtssprachen mehr als verdoppelt (von 11 auf 23). Sprachen spielen demnach eine wichtigere Rolle denn je. Die Europäische Union reagierte darauf im Jahr 2007 mit der Schaffung eines neuen Politikbereichs Mehrsprachigkeit. In diesem Rahmen setzt sie sich für die Förderung des Sprachenlernens in der EU ein und trägt Sorge dafür, dass sich die Bürger in ihrer Muttersprache an die Europäische Union wenden können und dass der Beitrag, den die Mehrsprachigkeit zur wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung der EU leisten kann, voll ausgeschöpft wird [1].
Die Sprachen, die in der EU gesprochen werden, haben verschiedene Wurzeln. Die meisten gehören zur großen Gruppe der indoeuropäischen Sprachen, deren Hauptzweige die germanischen, romanischen, slawischen und keltischen Sprachen bilden. Griechisch, Litauisch und Lettisch sind ebenfalls indoeuropäische Sprachen, gehören jedoch zu keinem der vier Hauptzweige. Ungarisch, Finnisch und Estnisch gehören hingegen zur Familie der finnougrischen Sprachen. Maltesisch schließlich ist dem Arabischen verwandt und weist italienische Einflüsse auf.
Die meisten Regionalund Minderheitensprachen der EU gehören ebenfalls zu einer der oben genannten Sprachgruppen. Eine Ausnahme bildet das entlang der spanisch-französischen Grenze gesprochene Baskisch, dessen Wurzeln noch immer nicht abschließend erforscht sind.
Der Begriff Minderheitensprache bezeichnet nicht nur wenige gebräuchliche Sprachen wie das Samische in Lappland oder das Bretonische in Westfrankreich, sondern auch Amtssprachen, die von einer Bevölkerungsminderheit in einem anderen Mitgliedstaat gesprochen werden (wie z.B.Deutsch in Norditalien und Ungarisch in Rumänien und der Slowakei). Durch den Beitritt der baltischen Länder mit russischsprachigen Minderheitssprachen eine neue Kategorie hinzugekommen — eine Sprache, die Landessprache eines Landes außerhalb der EU ist.
Die 23 Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.Katalanisdi, Baskisch und Galicisch haben innerhalb Spaniens den Status einer Amtssprache, was bedeutet, dass bestimmte EHTexte auf Kosten der spanischen Regierung aus diesen und in diese Sprachen übersetzt werden.
Die Europäische Union hat weniger Amtssprachen als Mitgliedstaaten. Das liegt daran, dass in Deutschland und Österreich sowie in Griechenland und Zypern jeweils die gleiche Sprache gesprochen wird, während Belgien gemeinsame Sprachen mit seinen französischen, deutschen und niederländischen Nachbarn und Luxemburg gemeinsame Sprachen mit seinen französischen und deutschen Nachbarn hat. Somit ergeben sich 23 Sprachen für 27 Länder.
Deutsch ist die Muttersprache von 90 Millionen Menschen — das entspricht 18 % der EU-Bevölkerung und ist somit die meistgesprochene Sprache in der Jeweils 60 bis 65 Millionen Menschen sprechen Englisch, Italienisch bzw. Französisch als Muttersprache (12 bis 13 % der Unionsbevölkerung).
Englisch wird von schätzungsweise 38 % der EU-Bürger als erste Fremdsprache gesprochen. Damit liegt es deutlich vor Deutsch und anderen Sprachen und stellt die am meisten verbreitete Sprache der Europäischen Union dar. Etwa 14 % der EU-Bürger beherrschen entweder Französisch oder Deutsch als erste Fremdsprache.
Durch den Beitritt der 12 neuen Mitgliedstaaten 2004 hat das Englische seine Position als Hauptverkehrssprache der Europäischen Union weiter ausgebaut. Aber auch die Stellung des Deutschen wurde gestärkt, das heute auf einer Stufe mit dem Französischen steht. Deutsch ist nämlich als Fremdsprache in den Ländern Mittelund Osteuropas stärker verbreitet als Französisch. Aufgrund geschichtlicher und geopolitischer Faktoren wird in den meisten dieser Länder Russisch als erste oder zweite Fremdsprache gesprochen. Die jüngste, 2006 veröffentlichte Erhebung der Europäischen Kommission weist fünf Sprachen als meistgesprochene Fremdsprachen in der EU aus.
Es liegt nahe, dass die Fremdsprachenkompetenz gerade in solchen Ländern sehr ausgeprägt ist, die relativ klein sind bzw. deren Sprache außerhalb der Landes grenzen nur wenig verbreitet ist. Über 90 % der Menschen in acht EU-Ländern — Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Slowakei, Slowenien und Schweden — geben an, neben ihrer Mut tersprache eine zweite Sprache zu sprechen. Am anderen Ende des Spektrums geben nur 34 % der Iren und 38 % der Briten an, eine zweite Sprache gut genug zu beherrschen, um sich darin unterhalten zu können.
Obwohl die meisten Europäer Eng lisch vor Deutsch und Französisch als erste Fremdsprache wählen, stellt Englisch nicht unbedingt für jeden eine Priorität dar. Für EU-Bürger, die eine Arbeit suchen, ist die Beherrschung der Sprache eines Nachbarlandes unter Umständen wesentlich hilfreicher. Auch deshalb setzt sich die Europäische Union dafür ein, dass die Europäer neben ihrer Muttersprache mindestens zwei weitere Sprachen sprechen.
In der Eurobarometer — Erhebung von 2006 gaben 28 % der Befragten an, neben ihrer Muttersprache zwei weitere Sprachen zu beherrschen. Die Erhebung zeigt aber auch, dass in sieben EU-Ländern (Irland, Italien, Portugal, Rumänien, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich) die Hälfte bis zwei Drittel der Bevölkerung über keinerlei Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
Weitere Ergebnisse der Erhebung:
Insgesamt 84 % der Befragten finden, dass alle Europäer zusätzlich zu ihrer Muttersprache eine weitere Sprache sprechen sollten. Etwa die Hälfte unterstützt das Ziel „Muttersprache plus zwei weitere Sprachen».
Englisch wird von 68 % der Befragten als wichtigste zu lernende Fremdsprache angesehen, gefolgt von Französisch (25 %) uns Deutsch (22 %).
Die Mehrheit der Europäer ist der Ansicht, dass mit dem Fremdsprachenunterricht in der Grundschule bei Kindern von 6 bis 12 Jahren begonnen werden sollte.
Fremdsprachen werden hauptsächlich gelernt, um sie wahrend des Urlaubs oder bei der Arbeit zu nutzen. 35 % der Befragten wollen ihre Fremdsprachenkenntnisse im Urlaub im Ausland nutzen. Insgesamt 32 % lernen Sprachen, um sie im Beruf zu nutzen, während 27 % Sprachen lernen, um im Ausland arbeiten zu können.
Etwa 63 % der Europäer sind der Ansicht, dass Regionalund Minderheitensprachen stärker unterstützt werden sollten.
Die Achtung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ist ein Kernmerkmal der Europäischen Union. Sie ist verankert in der Europäischen Charta der Grundrechte, die im Jahr 2000 von den Staatsund Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Konkreter ist der Schutz von Regional — und Minderheitensprachen in einer Charta geregelt, die im Rahmen des Europarats ausgearbeitet wurde.
Die sprachliche Vielfalt bezieht sich nicht nur auf die 23 Amtssprachen der Europäischen Union, sondern auch auf die Regional — und Minderheitensprachen. In der EU gibt es über 60 Regionalund Minderheitensprachen, wobei die genaue Zahl jedoch davon abhängt, wie eine Sprache (z. B. im Gegensatz zu einem Dialekt) definiert wird. Diese Sprachen werden von bis zu 50 Millionen Menschen in der Europäischen Union gesprochen [2].
Die Regionalund Minderheitensprachen sind in drei Gruppen gegliedert:
- Sprachen, die entweder in einer bestimmten Region eines Mitgliedstaats oder in einer grenzüberschreitenden Region gesprochen werden und in keinem Mitgliedstaat vorherrschende Sprachen sind. Zu dieser Gruppe gehören Sprachen wie Baskisch, Bretonisch, Friesisch, Katalanisch, Sardisch und Walisisch;
- Sprachen, die in einem Mitgliedstaat von einer Minderheit gesprochen werden und zugleich eines anderen EU-Landes sind: Dies gilt z. B. für Deutsch in Süddänemark, Französisch in Norditalien und Ungarisch in der Slowakei;
- nicht territorial gebundene Sprachen in der EU, z B. die Sprachen der Sinti und Roma und der jüdischen Gemeinschaften (Romani und Jiddisch).
Der Begriff Regionalund Minderheitensprachen beinhaltet hingegen nicht Dialekte von Amtssprachen und ebenso wenig Sprachen, die von Zuwanderern in der Europäischen Union gesprochen werden.
Eine Vielzahl von Sprachen aus anderen Teilen der Welt wird von den Migranten gesprochen, die in die Länder der Europäischen Union eingewandert sind. Dazu gehört vor allem das Türkische mit umfangreichen Einwanderergemeinschaften in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Weitere Migrantensprachen sind das maghrebinische Arabisch (vor allem in Frankreich, Spanien und Belgien anzutreffen) sowie Urdu, Bengali und Hindi, die von Einwanderern vom indischen Subkontinent im Vereinigten Königreich gesprochen werden.
In der Regel haben die nichteinheimischen Sprachen in den EU-Staaten keinen formal anerkannten Status. Die Einwanderergemeinschaften erhalten jedoch im Rahmen von EU-Programmen für soziale und regionale Entwicklung finanzielle Beihilfen zur Förderung der Integration in ihre neuen Wohnsitzländer. In einigen Ländern erhalten sie außerdem Unterstützung, um die Sprachkenntnisse in ihrer Herkunftssprache zu erweitern, und zuweilen besteht für ihre Kinder in der Schule die Möglichkeit, die Herkunftssprache zu vertiefen. Auf diese Weise können sich die Betroffenen die Sprache und Kultur ihres neuen Gastlandes zu eigen machen, gleichzeitig aber auch mit ihren kulturellen Wurzeln Kontakt bleiben. Eine solche Zweisprachigkeit kann auch eine persönliche Stärke darstellen und berufliche Möglichkeiten auf den verschiedensten Gebieten eröffnen.
Viele lokale Behörden und nationale Regierungen bieten Migranten Sprachunterricht und Orientierungskurse an, um sie mit der lokalen Gesellschaft und Kultur vertraut zu machen, und unterstützen sie bei der Arbeitsuche. Orientierungskurse und Arbeitsvermittlung werden häufig in der Herkunftssprache der Migranten angeboten.
Ein Beispiel ist die flämische Stadt Gent (Belgien), in der Einwanderern und anerkannten Asylbewerbern ein Einführungsprogramm angeboten wird, das u. a. 1 200 Stunden Niederländischunterricht (die Sprache der Region Flandern) plus 75 Stunden Staatsbürgerkunde umfasst. Die staatsbürgerkundlichen Kurse werden in albanischer, arabischer, englischer, französischer, persischer, russischer, spanischer, somalischer und türkischer Sprache angeboten.
Die Stadt Frankfurt am Main (Deutschland) bietet nach einer ersten Einführung (Informationen über die Stadt, die deutschen Institutionen und das bundesdeutsche Rechtssystem) Sprachunterricht im Umfang von 600 Stunden. Der Orientierungskurs wird in acht Sprachen angeboten, Kursleiter/innen sind seit längerer Zeit in Frankfurt ansässige Personen mit Migrationshintergrund. Das finnische Bildungssystem fördert die Pflege und Weiterentwicklung der Muttersprachen der Zuwanderer, um für eine sogenannte funktionale Zweisprachigkeit zu sorgen. Das Kursangebot deckt 52 Sprachen ab. Russisch, Somalisch und Albanisch sind die häufigsten in diesem Rahmen unterrichteten Sprachen.
Ungarn hat seine nationale Integrationspolitik auf der Grundlage eines sechsmonatigen Pilotprojekts mit dem Titel Matra entwickelt, das 1200 Stunden Sprachunterricht für Zuwanderer, 700 Stunden kulturelle und rechtliche Einführung sowie eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt umfasst.
Unionsbürger haben das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Die Europäische Union gibt jedem die Möglichkeit, dort zu arbeiten, wo es Arbeit gibt Die Beherrschung anderer Sprachen ist der Schlüssel zu wirklicher Mobilität innerhalb der EU. Wer andere Sprachen spricht kann die Beschäftigungs-, Ausbildungsund Reisemöglichkeiten, die ihm Europa eröffnet, voll ausschöpfen.
Das Erlernen der Landessprache ist nicht nur der Schlüssel zu einem Arbeitsplatz in einem anderen Land, sondern auch eine Möglichkeit, Land und Leute besser kennenzulernen und dadurch konkret zu erfahren, was es heißt, Europäer zu sein und gemeinsam zum weiteren Aufbau Europas beizutragen. Trotz aller geschichtlichen und kulturellen Unterschiede sind die Erwartungen und Hoffnungen, die die Bürger der EULänder in Bezug auf die künftige Entwicklung hegen, sehr ähnlich. Die gegenseitige Verständigung schärft das Bewusstsein für das Gemeinsame und fördert die Achtung vor der Kultur des anderen.
Eine im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie zeigt, dass Unternehmen in der EU durch fehlende Sprachkenntnisse Geschäftsmöglichkeiten entgehen können. Das gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Exportmöglichkeiten in andere EU-Staaten nicht voll ausschöpfen. Der Studie zufolge haben bis zu 11 % der KMU — das sind fast 1 Million Unternehmen — aufgrund von Sprachbarrieren keine Verträge mit potenziellen Kunden in anderen EU-Staaten geschlossen. Die Studie macht außerdem deutlich, dass Mehrsprachigkeit für profitable Geschäfte auf den Weltmärkten immer wichtiger wird. In diesem Kontext ist Englisch die Schlüsselsprache, die Studie weist aber auch die wachsende Bedeutung der chinesischen, arabischen und russischen Sprache hin.
Zur Verbesserung der Exportleistung empfiehlt die Studie den Unternehmen:
- ein strategisches Konzept zur mehrsprachigen Kommunikation zu entwickeln und anzuwenden;
- für die Arbeit auf den Exportmärkten Muttersprachler einzustellen; mit Fremdsprachenkenntnissen einzustellen und diese Kenntnisse weiterzuentwickeln;
- Übersetzer und Dolmetscher zu
Mehrsprachigkeit ist an sich bereits ein Wachstumssektor, in dem neue Jobs entstehen: für Sprachlehrer, Übersetzer und Dolmetscher sowie deren Hilfskräfte; für Fachleute, die Support-Plattformen für Computerund IT-Nutzer konzipieren und produzieren, sowie für Programmierer und Spezialisten, die computergestützte bzw. automatische Übersetzungssysteme entwickeln.
Jedes Jahr am 26. September findet der Europäische Tag der Sprachen statt.
Mit dieser Veranstaltung soll die Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit aller in Europa gesprochenen Sprachen und den Stellenwert des Sprachenlernens aufmerksam gemacht werden, durch das mehr Toleranz und gegenseitiges Verständnis entstehen kann. Am Europäischen Tag der Sprachen wird die Sprachenvielfalt als eine der Stärken Europas gefeiert, und die Menschen werden zum lebenslangen Sprachenlernen innerhalb und außerhalb der Schulen ermutigt.
Für die Europäische Union ist es ein wichtiges Anliegen, die Bürger dabei zu unterstützen, ihr Recht auf persönliche und berufliche Mobilität wahrzunehmen und ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern. Aus diesem Grund fördert die Union mit einer Reihe von Programmen die Vermittlung und den Erwerb europäischer Sprachen. Allen Programmen ist eines gemeinsam: Es werden ausschließlich grenzüberschreitende Projekte unterstützt, an denen Partner aus mindestens zwei, häufig sogar drei oder mehr EU -Ländern beteiligt sind.
Die EU-Programme sollen die Bildungspolitik der Mitgliedstaaten ergänzen. Die primäre Zuständigkeit für die Bildungspolitik, zu der auch der Sprachunterricht gehört, liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten. Die EU-Programme sind darauf ausgerichtet, Länder und Regionen durch gemeinsame Projekte, die die Wirkung von Sprachunterricht und Sprachenlernen konkret verstärken, einander näher zu bringen.
Im Jahr 2007 wurden die wichtigsten Initiativen in diesem Bereich unter dem Dach des umfassenden EU-Programms für lebenslanges Lernen zusammengeführt. Die Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt ist daher eines der Ziele dieses Programms und seiner vier Einzelprogramme. Die Einzelprogramme wurden nach bekannten europäischen Lehrmeistern benannt und konzentrieren sich auf unterschiedliche Phasen des Lernens und Lehrens.
Als erstes ist hier das Programm Comenius zu nennen (benannt nach dem tschechischen Reformpädagogen des 17. Jahrhunderts Jan Amos Comenius oder Komensky), das der Bildung im Grundschulund im Sekundarbereich gewidmet ist. Das Programm Erasmus (das nach Erasmus von Rotterdam, dem großen Humanisten des 16. Jahrhunderts, benannt ist) ermöglicht Studierenden und Hochschuldozenten Studienaufenthalte an einer Universität in einem anderen EU-Land. Zudem erhalten Studierende, die sich auf ein Auslandsstudium vorbereiten, Stipendien für den Besuch von Intensivsprachkursen. Das Programm Leonardo da Vinci (das nach dem großen Künstler der italienischen Renaissance benannt wurde) ist auf den Bereich der beruflichen Bildung ausgerichtet. Das vierte Programm schließlich ist das Programm Grundtvig — benannt nach N. F.S.Grundtvig, einem dänischen Pionier der Erwachsenenbildung aus dem 19. Jahrhundert. Dieses Programm umfasst alle Bereiche der Erwachsenenbildung.
In ihren jeweiligen Aufgabenbereichen verfolgen die Einzelprogramme folgende Ziele:
- die Bürger dafür zu gewinnen, auf allen Bildungsstufen und während ihres gesamten Erwerbslebens Fremdsprachen zu lernen;
- den Zugang zum Fremdsprachenunterricht in Europa zu erleichtern;
- innovative Ansätze und bewährte Verfahren im Sprachunterricht zu entwickeln und zu verbreiten;
- sicherzustellen, dass allen Lernenden ein vielfältiges Angebot an Lernhilfen für den Sprachunterricht zur Verfügung steht; das Bewusstsein für die Bedeutung der Mehrsprachigkeit als entscheidenden Trumpf für die wirtschaftliche und soziale Stärke der Union zu schärfen.
Alle Sprachen können im Rahmen dieser Einzelprogramme gefördert werden:
Amtssprachen der Europaeischen Union, Regional-, Minderheitsund Migrantensprachen sowie die sprachen der wichtigsten Handelspartner der Union.
Die Kulturprogramme der Eu ropäischen Union fördern ebenfalls in vielerlei Hinsicht die sprachliche und kulturelle Vielfalt. Über das Media-Programm wird die Synchronisierung und Untertitelung europäischer Fernsehund Kinofilme finanziert, die in anderen EU-Mitgliedstaaten gezeigt werden sollen. Das Programm „Kultur» ist der Förderung des interkulturellen Austauschs gewidmet und stellt Mittel für die Übersetzung von Werken zeitgenössischer Autoren in andere EU-Sprachen zur Verfügung.
Für das Programm Leonardo da Vinci für die berufliche Bildung ergab sich ein unerwarteter Einsatzbereich mit der Finanzierung eines grenzüberschreitenden Ausbildungsprogramms zur Verbesserung der Sprachkompetenzen von europäischen Teilnehmern an Friedensmissionen, die zu militärischen, polizeilichen oder humanitären Einsätzen in Krisengebiete entsandt werden. An dem Projekt mit dem Titel „Linguapeace Europe» waren Partner aus 11 Ländern der Europäischen Union beteiligt: Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich [3].
Um gemeinsame europäische Einsätze effektiv durchführen zu können, müssen sich die Teilnehmer untereinander verständigen und die betreffenden Fremdsprachen flüssig und korrekt einsetzen können. Im Rahmen von „Linguapeace Europe» wurden Materialien für den Sprachunterricht und Referenzmaterialien auf mittlerem und fortgeschrittenem Niveau entwickelt, erprobt und verbreitet, deren sprachlicher Kompetenzstandard durch internationale und nationale Qualifizierungsstellen anerkannt wurde.
Die Sprachenvielfalt ist in der heutigen Europäischen Union alltägliche Realität. In einer Union, die 500 Millionen Europäer mit unterschiedlichem ethnischem, kulturellem und sprachlichem Hintergrund vereint, ist es wichtiger denn je, dass die Bürger über die nötigen Kompetenzen verfügen, um ihre Nachbarn zu verstehen und sich mit ihnen verständigen zu können. Gleichzeitig kann Mehrsprachigkeit stärker zu einem Instrument ausgebaut werden, das den Unternehmen in der EU hilft, wettbewerbsfähiger zu werden und neue Absatzmärkte in Europa und weltweit zu erschließen. Initiativen wie das Gemeinschaftsprogramm für lebenslanges Lernen sind deshalb wichtige Ergänzungen zu den Angeboten, die die Regierungen der Mitgliedstaaten ihren Bürgern und Unternehmen machen können. Im laufenden Programmplanungszeitraum 2007– 2013 wird der EU-Förderung für die Mehrsprachigkeit ein größerer Stellenwert beigemessen als bisher. Das Erlernen von Sprachen und die sprachliche Vielfalt wurden als allgemeine Ziele festgeschrieben, und das Budget für Sprachenprojekte wurde aufgestockt.
Im Bereich der Mehrsprachigkeit ihrer Buerger verfolgt die Europäische Union eine sehr ehrgeizige Auffassung. Neben der eigenen Muttersprache eine weitere Sprache zu beherrschen ist gut besser noch ist es, außerdem noch eine wettere Fremdsprache zu lernen. Nach der jüngsten Euroba-rometer-Erhebung der Kommission von 2006 ist der Anteil der Befragten, die neben ihrer Muttersprache zwei weitere Sprachen beherrschen, Vergleich zur Erhebung von vor fünf Jahren von 26 auf 28 % gestiegen. Sprachkompetenzen sind in der EU je nach Land und gesellschaftlicher Zugehörigkeit sehr unterschiedlich. Die Europäer sprechen nur wenige Fremdsprachen, das Erlernen der Hauptverkehrssprache, nämlich des Englischen, ist wichtig, reicht aber nicht aus. Nach Ansicht der Union ist das Ziel «Muttersprache plus zwei» ehrgeizig, aber durchaus erreichbar. Sprachenlernen ist eine lebenslange Tätigkeit, die in der Schule (oder sogar noch früher) beginnt und sich durch alle Bildungsstufen und Lebensabschnitte zieht.
Der Fremdsprachenunterricht sollte im frühen Kinderalter beginnen. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn die Sprachvermittlung durch hierfür einens ausgebildete Lehrkräfte erfolgt.
Die Schulen müssen sich der Herausforderung stellen, indem sie möglichst viele Fremdsprachen anbieten. Außerdem sollten sie zusätzliche Lehrkräfte einstellen und weiterbilden. Gerade in diesem Bereich können Grenzregionen konstruktiv zusammenarbeiten.
Auch Erwachsene müssen mehr Möglichkeiten erhalten, Fremdsprachen zu lernen und anzuwenden. In diesem Zusammenhang muss dafür gesorgt werden, dass alle Sprachen, auch Regionalund Minderheitensprachen, gefördert, mehr Gelegenheiten für die Sprachvermittlung geschaffen, das Internet stärker zum Sprachenlernen genutzt und im Fernsehen wie im Kino verstärkt Produktionen mit Untertiteln gezeigt werden.
Die Europäische Union ist davon überzeugt, dass sich die Kosten für die Förderung des Erlernens einer zweiten und dritten Sprache durch die EU-Bürger bescheiden ausnehmen im Vergleich zu den wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht genutzten beruflichen und persönlichen Chancen und zu den negativen Auswirkungen für die europäische Wirtschaft: den aufgrund von unzureichenden Sprachkenntnissen entgangenen Geschäftsmöglichkeiten.
Zwei wichtige praktische Beiträge zur Förderung der Sprachkompetenz sind der EuropassSprachenpass und der Europass-Lebenslauf. Beide Instrumente sollen den Nutzern helfen, ihre formalen oder nichtformalen Qualifikationen in standardisierter Form — nur in Bezug auf Sprachen oder in einem vollständigen Lebenslauf — zu präsentieren. Die Europass-Formulare können entweder online ausgefüllt oder heruntergeladen und auf Papier ausgefüllt werden. Diese einheitliche Form der Beschreibung von Sprachkenntnissen macht Schluss mit der früher verwendeten Vielzahl von Kompetenzniveaus und Bezeichnungen, die häufig zu Verwirrung geführt haben.
Warum die Europäische Union 23 Amtssprachen braucht, ist leicht zu erklären: aus Gründen der Demokratie, der Transparenz und des Rechts auf Information.
Die EU-Rechtsvorschriften gelten unmittelbar in der gesamten Union und folglich für alle Bürger und Unternehmen. Neue Rechtsvorschriften müssen veröffentlicht werden und jedem in einer Sprache, die er versteht, zugänglich sein. Wie in jeder Demokratie hat der Bürger das grundlegende Recht zu erfahren, warum eine Rechtsvorschrift verabschiedet wird und ob und wie sie sich auf sein tägliches Leben auswirkt. Außerdem erleichtert die Verwendung aller Amtssprachen es den Einzelnen, sich an öffentlichen Debatten und Konsultationen zu beteiligen, die die Gemeinschaft -häufig auch online — durchführt.
Zu den Grundsätzen der Europäischen Union gehört auch, dass alle Bürger und ihre gewählten Vertreter das gleiche Recht auf Zugang zur EU haben und die Möglichkeit erhalten müssen, mit deren Organen und Behörden in ihrer Muttersprache zu kommunizieren.
Alle gewählten Vertreter im Europäischen Parlament haben gleichermaßen das Recht, im Namen ihrer Wähler in ihrer eigenen Sprache zu sprechen. Das Gleiche gilt für die Minister der nationalen Regierungen bei offiziellen Zusammenkünften auf EU-Ebene sowie für Bürger, die Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen.
Die Rechtsetzungskompetenz und die unmittelbare Beteiligung der Bürger sind der Grund dafür, dass die EU über mehr Amtssprachen verfügt als andere multinationale Einrichtungen wie die Vereinten Nationen oder die NATO, die lediglich auf Regierungsebene tätig werden und über keine Legislativkompetenz verfügen. Trotz ihrer über 190 Mitgliedstaaten verwenden die Vereinten Nationen lediglich sechs Sprachen. Beim Europarat, der mehr Mitglieder hat als die EU, werden die offiziellen Dokumente ausschließlich auf Englisch und Französisch veröffentlicht. Die NATO handhabt das genauso.
Die EU-Organe haben im Laufe der Jahre immer effizientere Verfahrensweisen für den Umgang mit der zunehmenden Zahl von Amtssprachen entwickelt. Im Interesse der Bürger und Regierungen bemühen sie sich um effiziente und kostengünstige, qualitativ hochwertige Übersetzungsund Dolmetschleistungen. Qualifikation und Kompetenz der Sprachendienste der EU gelten weltweit als vorbildlich.
Eine Union der Mehrsprachigkeit hat ihren Preis. Verglichen mit den Ergebnissen nimmt sich der finanzielle Aufwand aber bescheiden aus. Die jährlichen Kosten für Übersetzen und Dolmetschen machen ungefähr 1 % des EU-Haushalts oder etwas mehr als 2 EUR pro Bürger aus. Trotz der Aufnahme von 12 neuen Mitgliedstaaten sind die Gesamtkosten seit 2004 in relativ geringem Umfang gestiegen.
Übersetzer arbeiten mit dem geschriebenen, Dolmetscher mit dem gesprochenen Wort. Beide müssen in der Lage sein, aus mindestens zwei weiteren EU-Sprachen in ihre Hauptsprache (d. h. üblicherweise ihre Muttersprache) zu übersetzen.
Bei ihren «Außenkontakten» mit der Öffentlichkeit verwendet die Europäische Union alle 23 Amtssprachen. Intern bedienen sich die Institutionen eines schlankeren Verfahrens, um effizient, schnell und kostengünstig zu arbeiten. Die Europäische Kommission verwendet z.B. im Wesentlichen drei Arbeitssprachen, Englisch, Französisch und Deutsch. Die meisten Dokumente werden in einer dieser drei Sprachen erstellt und zirkulieren intern in den betroffenen Abteilungen und Dienststellen, bis die endgültige Fassung für die Veröffentlichung oder Weiterleitung an eine andere Institution wie das Europäische Parlament oder der Ministerrat fertig gestellt ist. Erst dann wird sie in die anderen 22 Sprachen übersetzt.
Das Europäische Parlament, das häufig schnell Vorlagen in allen Amtssprachen benötigt, hat ein System auf der Basis dreier «Relais»-Sprachen — Englisch, Französisch und Deutsch — entwickelt. So wird ein auf Slowakisch oder Schwedisch verfasstes Papier nicht direkt in alle 22 anderen Amtssprachen, sondern zunächst in die drei Relais-Sprachen übersetzt, und die Übersetzer können dann eine dieser Sprachen als Ausgangssprache für die Übersetzung in ihre jeweilige Zielsprache verwenden.
Damit wird der Bedarf an Übersetzern, die z.B. direkt aus dem Maltesischen ins Dänische oder aus dem Estnischen ins Portugiesische übersetzen, begrenzt.
Die Dolmetscher der EU wenden ein ähnliches System bei der Verdolmetschung aus den und in die 23 Amtssprachen an. Der Beitrag eines finnischen Redners wird z.B. in eine begrenzte Zahl von RelaisSprachen gedolmetscht. Ein Dolmetscher für die slowakische Sprache verwendet eine dieser RelaisSprachen als Ausgangssprache, sodass kein Kollege gebraucht wird, der direkt aus dem Finnischen ins Slowakische dolmetscht. Das Relais-System ist aus praktischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, sofern die Qualität der Übersetzung und Verdolmetschung gewährleistet bleibt. Die Qualitätskontrolle in den Bereichen Dolmetschen und Übersetzen ist daher eine wichtige Aufgabe.
Dolmetscher werden — in reduziertem Umfang — auch bei informellen Begegnungen und Arbeitssitzungen eingesetzt. In manchen Fällen werden lediglich die am stärksten verbreiteten Sprachen verwendet. Bei anderen Sitzungen beherrschen die Teilnehmer unter Umständen mehrere Sprachen, sodass nur in zwei oder drei der am häufigsten gesprochenen Sprachen gedolmetscht wird. Das bedeutet, dass die Sitzungsteilnehmer ihre Rede-Beiträge in ihrer Landessprache oder einer anderen von ihnen gut beherrschten Sprache halten können, dass jedoch zugleich davon ausgegangen wird, dass sie über genügend passive Kenntnisse in einer der verbreiteten EU-Sprachen verfügen, um den Beratungen problemlos folgen zu können.
Täglich betreut der Dolmetschdienst der Europäischen Kommission und des Ministerrats etwa 60 Sitzungen in Brüssel und an anderen Dienstorten der EU. Bei Sitzungen, auf denen in alle und aus allen 23 Amtssprachen der EU gedolmetscht wird, sind 69 Dolmetscher im Einsatz.
Aufgrund des besonderen Umfangs und der Art der benötigten sprachlichen Dienstleistungen sind die Institutionen der Europäischen Union in hohem Maße auf neue Technologien angewiesen. Teledolmetschen, Pflege mehrsprachiger Websites und computergestützte Übersetzung sind hier für besonders augenfällige Beispiele [4].
Durch den Einsatz marktüblicher Anwendungen und die Entwicklung einiger Lösungen hat sich der Sprachendienst der EU zum idealen Erprobungslabor und zu einer weltweiten Referenz entwickelt. Die Ergebnisse dieser Erprobungsund Entwicklungsarbeit werden der Öffentlichkeit angeboten und häufig in Wissenschaft und Unternehmen der Privatwirtschaft genutzt.
Es gehört zu den offiziellen Aufgaben der Europäischen Union, die sprachliche und kulturelle Vielfalt ihrer Bürger zu wahren. Dieser Verpflichtung kommt sie auf verschiedene Weise nach:
- Sie achtet das Recht ihrer Bürger, sich mündlich oder schriftlich in ihrer Landessprache auszudrucken, und gewährt es auch im Umgang mit den Organen und Einrichtungen der
- Sie unterstützt die Verwendungen von Regionalund Minderheitensprachen, auch wenn sie keine Amtssprachen
- Sie fördert aktiv Spracherwerb und Mehrsprachigkeit als Mittel der persönlichen Entfaltung der Unionsbürger und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in allen Wirtschaftszweigen der
Mit der Aufnahme neuer Mitglieder in die EU und der Verdoppelung der Zahl der Amtssprachen seit 2004 hat die EU ihre Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit ausgebaut und wird ihre Anstrengungen im Hinblick auf künftige Erweiterungen weiter vorantreiben.
Auch wenn Englisch heute die in Europa am meisten gesprochene Sprache ist, will die Union in jedem Fall sicherstellen, dass dies die Sprachenvielfalt in der Union langfristig nicht beeinträchtigt. Aus diesem Grund betont sie die persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile der Mehrsprachigkeit und hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, dass so viele Bürger Europas wie möglich neben ihrer Muttersprache zwei oder mehr weitere Sprachen beherrschen sollten.
Die EU steht vor der Aufgabe, die verfügbaren Ressourcen bestmöglich einzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen und Programme auf den Weg zu bringen, um diese Art von Mehrsprachigkeit so schnell wie möglich zu verwirklichen.
References
- Ruediger Ahrens, Mehrsprachigkeit als Bildungsziel, MSK im Fokus, Giessener Beitraege zur Fremdsprachendidaktik im Gunter Nerr Verlag Tuebingen, 2004. — S. 9–15.
- Juliane House, Mehrsprachigkeit: Nicht monodisziplinaer und nicht nur fuer Europa! Mehrsprachigkeit im Fokus, Giessener Beitraege zur Fremdsprachendidaktik im Gunter Nerr Verlag Tuebingen, 2004. — S. 62–68.
- Marita Schocker-von Ditfurth, Sprachen-und bildungspolitischer Rahmen, Kontext der Sprachaneignung und didaktische Konsequnzen, Mehrsprachigkeit im Fokus, Giessener Beitraege zur Fremdsprachendidaktik im Gunter Nerr Verlag Tuebingen, 2004. — S. 215–225.
- Peter Doye, Mehrsprachigkeit als Ziel schulischen Sprachunterrichts, Mehrsprachigkeit zwischen Frankreich, Belgien und Deutschland, Gunter Narr Verlag Tuebingen, 2003,